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Finanzielle Herausforderungen während des Studiums mit Kind
Mit einem Studium verbinden nicht wenige Menschen die schönste Zeit ihres Lebens. Freiheit, Ungebundenheit und die Möglichkeit, tun und lassen zu können, was man möchte. In der Regel hat man als Student keine größeren Verpflichtungen, denen nachgekommen werden muss. Das Studium ist für viele die Zeit, in der sie das letzte Mal vor dem „Ernst des Lebens“ die große Unabhängigkeit leben können.
In der Regel ist die kleinste familiäre Einheit während des Studiums – der Studierende. Hier und da gibt es aber Ausnahmen, denn: rund 130.000 aller Studenten haben ein Kind. Die Familienformen, in denen sich diese Studenten befinden, sind dabei ganz unterschiedlich.
Etwa 13 Prozent davon sind alleinerziehend, mehr als die Hälfte aber sogar verheiratet. Dazwischen gibt es viele verschiedene Konstellationen, von der Regenbogen- bis zur Patchworkfamilie. Was trotzdem in der Regel allen gemein ist: die finanzielle Herausforderung, die es zu meistern gilt – vor allem dann, wenn im Falle einer Ehe beide studieren oder eine Partei alleinerziehend ist.
Zu den schwerwiegenden monatlichen Belastungen gehören vor allem Miet- und Lebenshaltungskosten, aber auch Kosten für die Kinderbetreuung wiegen schwer im Geldbeutel.
Dennoch: ein Studium bedeutet auch Flexibilität für den Nachwuchs, der unter Umständen im späteren Berufsleben so nicht mehr möglich ist.
Studium in Deutschland
Wird das Studium mit Kind in Deutschland absolviert, gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten und Unterstützung seitens des Staates. Nicht für jeden kommen alle Möglichkeiten in Betracht. Beim Studium in Deutschland müssen viele Variable mit in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Nicht zuletzt die Wohnsituation am Studienort sowie die Möglichkeiten der Kinderbetreuung möchten berücksichtigt werden – die beiden Grundpfeiler eines erfolgreichen Studiums mit Kind. Beides will finanziert sein. An einem Studienstandort wie München sind die monatlichen Kosten beispielsweise deutlich höher als in kleineren Universitätsstädten. Oftmals bieten sich in den etwas weniger frequentierten Orten auch bessere Möglichkeiten der Kinderbetreuung und die Lebenshaltungskosten fallen geringer aus.
Darüber hinaus stellt sich auch die Frage: möchte oder kann ich in der Nähe meiner erweiterten Familie bleiben, um so möglicherweise auf Oma und Opa zurückgreifen zu können? Fällt diese Möglichkeit aus, weil das gewünschte Studienfach dort nicht verfügbar ist, ist es noch wichtiger, die Kinderbetreuung und die Finanzierung des Studiums vorab geregelt zu wissen.
Auslandssemester
Entscheidet man sich im Laufe des Studiums für ein Auslandssemester, ist eine rechtzeitige Planung und Organisation entscheidend – insbesondere als Alleinerziehende/r. Denn hier gilt es nicht nur an die Kosten zu denken, die im Ausland entstehen. Kosten fallen weiterhin auch in Deutschland an; die Wohnung will weiterhin bezahlt werden, selbiges gilt auch für den Kindergartenplatz, der bei Nichtbezahlung schnell neu vergeben werden kann.
Dennoch sollte der Traum vom Auslandssemester nicht unversucht aufgegeben werden. Kann der Partner mit ins Ausland, ist dies oftmals schon eine große Hilfe. Steht er allerdings selbst bereits im Berufsleben und hat keine Möglichkeit, dieser aus dem Ausland nachzugehen, wird es schon schwieriger.
Stärken einem vielleicht finanziell die eigenen Eltern noch den Rücken und übernehmen zeitweise die laufenden Kosten in Deutschland, kann einem Aufenthalt im Ausland schon etwas optimistischer entgegengeblickt werden. Zweifelsohne bedarf dieses Vorhaben aber einer konkreten und guten Planung.
Kinderbetreuung und fixe Ausgaben
Zunächst sollte abgeklärt werden, welche Kosten in Deutschland weiterhin bezahlt werden müssen. Sind diese für den Studierenden tragbar, so muss auch über die Organisation der Kinderbetreuung im Ausland sowie eine entsprechende Unterkunft für die Familie nachgedacht werden.
Ausschlaggebend für ein erfolgreiches Auslandssemester ist insbesondere das Zielland.
In diese Entscheidung müssen Faktoren einfließen, bei denen nicht nur die Hochschule selbst, sondern auch die Organisation des Studiums passen muss. Ist das Zielland familienfreundlich? Wie sieht es mit der Hochschule selbst aus? Sind Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden? Wenn ja, welche Kosten kommen auf den Studierenden zu?
Skandinavische Länder verfügen in der Regel über eine gute Kinderbetreuung, die preislich ähnlich wie die in Deutschland liegt, allerdings muss hier unter Umständen mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Auch deshalb ist eine rechtzeitige Planung unabdingbar. Die USA sind grundsätzlich sehr kinderfreundlich und bieten gute Betreuungsmöglichkeiten – allerdings nicht ganz günstig.
Der Vorteil hier: das Kind findet schnellen Zugang zu Englisch und auch dem Studierenden fällt die Kommunikation unter Umständen leichter.
Kostenkalkulation
Zur guten Planung gehört in jedem Fall eine reliable Kostenkalkulation im Vorfeld. Zu den Kosten vorab gehören beispielsweise Gebühren für Visa, Ausstellung von Reisepässen, Krankenversicherungen, möglicherweise auch Sprachtests und natürlich die Reisekosten selbst.
Zu den Kosten, die vor Ort anfallen, zählen die Lebenshaltungskosten, Kosten für die Kinderbetreuung (die unter Umständen mit recht hohen Beträgen zu Buche schlagen) sowie die Studiengebühren. Natürlich sollten die weiterhin in Deutschland anfallenden Kosten dabei nicht vergessen werden.
Förderung eines Auslandssemesters durch Auslands-Bafög
Für das Auslandssemester kann – unabhängig davon, ob der Studierende Inlands-Bafög erhält oder nicht – Auslands-Bafög beantragt werden. Ein solcher Antrag sollte dem zuständigen Bafög-Amt allerdings spätestens sechs Monate vor Antritt des Auslandssemester vorliegen, da die Bearbeitung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt.
Außerdem erhalten Eltern für ihre Kinder einen Kinderbetreuungszuschlag bis zum Alter von zehn Jahren. Für das erste Kind beträgt dieser Zuschlag 113 Euro, für jedes weitere Kind 85 Euro.
Förderung eines Auslandssemesters durch Stipendien
Neben der Beantragung von Auslands-Bafög besteht unter Umständen noch die Möglichkeit, sich auf Stipendien zu bewerben. Dazu zählt auch der Deutsche Akademische Austauschdienst, kurz DAAD, der gute Studenten mit der Gewährung von Stipendien fördert.
Förderung durch einen Studienkredit
Besteht nicht ohnehin bereits ein Studienkredit, so kann dieser auch für die Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes in Erwägung gezogen werden. Meist ist die Beantragung unkomplizierter und stressfreier als die Bewerbung auf ein Stipendium.
Sicherlich ist damit eine Rückzahlung verbunden, aber nicht selten können Studierende mit Kind – schlicht aus Zeitgründen – die erforderlichen Leistungen für ein Stipendium gar nicht erbringen.
Generelle Möglichkeiten der Förderung
Förderung des Studiums durch Kredite
Neben den staatlichen Fördermitteln gibt es eine Reihe von Kreditinstituten, die Studienkredite vergeben, denn: Bafög kommt vermutlich nur für eine kleinen Teil von Studierenden in Betracht.
Die Bemessungsgrenzen liegen so niedrig, dass in den meisten Fällen nach alternativen Finanzierungsformen gesucht werden muss. Diese können in Form von Krediten den Studierenden mit Kind finanziell und relativ unkompliziert unter die Arme greifen.
Bildungskredit
So besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines staatlichen Bildungskredits, der einen Betrag zwischen 100 Euro und 300 Euro auszahlt. Allerdings kann dieser Kredit erst ab dem dritten Fachsemester des Bachelor-Studiums beantragt werden, Studierende, die sich im Master befinden, können ihn aber jederzeit beantragen.
Der Auszahlungszeitraum beschränkt sich auf 24 Monate. Ähnlich wie beim Bafög beginnt die Rückzahlung des Kredits nach Ablauf von vier Jahren, gerechnet mit Beginn der ersten Auszahlung.
Studienkredit
Da die Höhe dieser Kreditform recht begrenzt ist und in den meisten Fällen nicht einmal ausreicht, um die monatlichen Mietkosten zu bestreiten, ist an dieser Stelle insbesondere der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erwähnen. Er wird ebenfalls monatlich mit bis zu 650 Euro ausbezahlt. Der Betrag kann zudem jedes Semester neu festgelegt werden.
Mit dem KfW-Kredit können sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge gefördert werden und ist – im Gesamten betrachtet – wohl die beste Möglichkeit, sollten alle anderen Finanzierungsformen ausfallen. Der KfW-Studienkredit fördert grundständige Studiengänge mit einer Forderungshöchstdauer von fünf Jahren, Masterstudiengänge oder Promotionen bis zu drei Jahre.
Insgesamt können bis zu vierzehn Semester gefördert werden. Eine Auszahlung ist zudem an bestimmte Altersgrenzen, die von der KfW in den letzten Jahren aber angepasst wurden.
Ist der Studierende bei Studienbeginn unter 34 Jahre alt, aber bereits über 24, so gilt eine Förderungshöchstdauer von zehn Semestern, ist der Studierende bei Beantragung bereits über 34 Jahre gilt, liegt die maximale Auszahlungsdauer bei nur sechs Semestern.
Das Höchstalter bei Studienbeginn muss 45 Jahre in jedem Fall unterschreiten. Ein Fachrichtungswechsel gestaltet sich im Falle dieses Kredits jedoch etwas schwieriger, denn bereits absolvierte Semester werden von der Gesamtförderungsdauer abgezogen.
Demnach stehen dem Studierenden dann weniger förderungsfähige Semester im neuen Studiengang zu. Der gewählte Studiengang will daher gut überlegt sein.
Aber auch hier bleibt dem Studierenden oftmals keine andere Möglichkeit, als zusätzlich noch zu jobben, sollte keine Unterstützung seitens der Eltern da sein. Nach spätestens 23 Monate muss außerdem mit der Rückzahlung begonnen werden – was kein allzu langer Zeitraum ist.
Ein KfW-Kredit kann aber relativ bequem über deren Onlineportal beantragt werden und anschließend bei einem Vertriebspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgelegt werden.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe anderer privater Bildungskredite, die aber oftmals lediglich regional (Landesbanken beispielsweise) verfügbar sind und auch konditionell nicht die Vorteile des KfW-Studienkredits bieten.
Meist sind die Zinsen deutlich höher oder die Bedingungen, unter denen der Kredit gewährt wird, deutlich strenger. Möglicherweise bieten diese Banken auch lediglich eine Teilfinanzierung an, also vom Betrag her ähnlich wie der bereits erwähnte Bildungskredit – was bei vielen Studierenden mit Kind nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt einigermaßen bestreiten zu können.
Staatliche Fördermittel
Bafög
Dazu zählt auch das Bafög, wohl die bekannteste finanzielle Unterstützung, die es vom Staat gibt. Allerdings sind die Bedingungen, unter denen Bafög genehmigt wird, relativ streng. Ist ein Elternteil oder auch beide nach Bafög förderungsfähig, das heißt sie erhalten Leistungen, ist jeweils einer der beiden auch berechtigt, den sogenannten Kinderbetreuungszuschlag zu erhalten.
Dieser beträgt derzeit 140 Euro für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Allerdings wird dieser Zuschlag nur einem Elternteil ausbezahlt. Vorsicht gilt angebracht, wenn man länger als drei Monate mit dem Studium pausiert. Dabei wird der Monat, mit dem die Unterbrechung beginnt, sprich der Geburtsmonat, nicht mitgezählt.
Nach Wiederaufnahme des Studiums läuft die Auszahlung weiter, ohne die Auszahlungshöchstdauer zu beeinflussen. In besonderen Fällen kann die Auszahlungshöchstdauer unter Angabe bestimmter Gründe verlängert werden.
Elterngeld
Neben dem Bafög können Eltern Elterngeld erhalten. Dies wird in Abhängigkeit des Einkommens bezahlt. Waren die Eltern zuvor nicht berufstätig – was in den meisten Fällen zutreffen mag – wird das Elterngeld in Höhe des Mindestsatzes von 300 Euro ausbezahlt. Einzige Bedingung: es darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden.
Ging dem Studium eine Berufstätigkeit voraus, werden bis zu 67 Prozent des ursprünglichen Gehalts ausbezahlt. Dieser Betrag ist mit 1.800 Euro gedeckelt. Die Auszahlung laufen zwölf Monate, in Ausnahmefällen bzw. wenn die Partner das Elterngeld untereinander aufteilen, auch zwei Monate länger.
Überdies hat man sogar die Möglichkeit, die Auszahlungen auf 24 Monate auszudehnen, der Gesamtbetrag erhöht sich dadurch aber nicht, sondern wird lediglich halbiert.
Kindergeld
Zu den bekanntesten staatlichen Leistungen gehört wohl das Kindergeld. Es wird an alle in Deutschland wohnhaften Eltern ausbezahlt und beträgt derzeit für das erste und zweite Kind 204 Euro. Selbstverständlich gilt dies auch für Studenten.
Unterhaltsvorschuss
Sollte der ehemalige Partner nicht gewillt sei, Unterhalt für das Kind zu zahlen – was durchaus existenzbedrohend werden kann – so besteht die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Für Kinder unter sechs Jahren werden 150 Euro monatlich ausbezahlt.
Dieser Vorschuss muss beim Jugendamt beantragt werden. Dieses wiederum versucht dann, diese Leistungen beim nicht zahlenden Elternteil einzuklagen.
Kinderzuschlag
Sind die Eltern oder der Elternteil finanziell nicht in der Lage, den Unterhalt des Kindes zu gewährleisten, so können sie bei der Agentur für Arbeit den sogenannten Kinderzuschlag beantragen.
Der derzeitige Höchstsatz liegt bei 185 Euro pro Kind und bemisst sich nach dem Einkommen. Dieses muss bei Elternpaaren mindestens 900 Euro, bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro betragen. Es existiert außerdem eine Höchsteinkommensgrenze, die sich für jede Familie etwas anders berechnet.
Hierüber sollte man sich auf jeden Fall genauer bei der Agentur für Arbeit informieren.
Beratungsstellen
Um die Finanzierung eines Studiums mit Kind zu stemmen, ist eine gewissenhafte Prüfung aller Finanzierungsmöglichkeiten unerlässlich. Am besten eignen sich dazu unabhängige Stellen, die dem Studierenden einen objektiven Blick ermöglichen.
Eine gute Möglichkeit sind hierfür sicherlich die Studentenwerke, die sich mit den Nöten und Bedürfnissen von Studenten wohl am besten auskennen. Das Deutsche Studentenwerk ist die Dachorganisation aller Studentenwerke in Deutschland.
Unter dem Link https://www.studentenwerke.de/de/content/finanzierungsmöglichkeiten findet sich neben Informationsmaterial auch eine direkte Ansprechpartnerin, die bei spezifischen Fragen kontaktiert werden kann. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an das für den künftigen Studienstandort zuständige Studentenwerk direkt zu wenden.
Sie kennen sich mit den Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der Wohnsituation vor Ort am besten aus und können daher auch hierzu eine verlässliche Auskunft geben.
Eine persönliche Beratung kann außerdem bei der zuständigen AStA erfolgen. Auch sie kennt sich in der Regel mit den Finanzierungsmöglichkeiten – gerade mit Kind – gut aus und verfügt unter Umständen sogar über einen direkten Ansprechpartner, der sich speziell dieser Thematik angenommen hat.
Fazit
Ein Kind während des Studiums zu bekommen oder ein Studium zu beginnen, wenn bereits ein Kind da ist, stellt den Studierenden immer vor besondere Herausforderungen. Diese lassen sich für Außenstehende oder Studierende, die diese Erfahrung nicht kennen, nur schwer nachvollziehen. Denn studentische Eltern – ganz egal, in welcher familiären Konstellation sie sich befinden – stehen nicht nur vor einer finanziellen Mehrbelastung durch Kinder während des Studiums, sondern sind oftmals Meister der Organisation.
Und trotzdem: keine Berufstätigkeit, jedenfalls keine, die eine reguläre 40-Stundenwoche umfasst und einer ständigen Anwesenheitspflicht bedarf, lässt sich flexibel gestalten wie ein Studium. Die Eigenverantwortung und die Verantwortung für das eigene Kind sind – auch angesichts der finanziellen Schwierigkeiten – sind eine hervorragende Vorbereitung auf das spätere Berufsleben.